Austauschschüler
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zum Schulsystem in Australien und Neuseeland

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Austauschschüler

Verhaltensregeln für SchülerInnen

Allgemeine Regeln:

  • SchülerInnen müssen jederzeit die Gesetze des Landes einhalten.
  • SchülerInnen dürfen kein unangemessenes, sexuell freizügiges Verhalten an den Tag legen.
  • SchülerInnen dürfen von der Schule die Erlaubnis, eine begrenzte Stundenanzahl pro Woche zu arbeiten, einholen, wenn ihr Studentenvisum ihnen Berufstätigkeit erlaubt.
  • Autofahren ist nur erlaubt, wenn der/die SchülerIn einen australischen bzw. neuseeländischen Führerschein besitzt.
  • Beim Radfahren muss ein Helm getragen werden.


Verhalten an der Schule:

  • SchülerInnen ist es nur erlaubt, sich in für sie erlaubten Schulanlagen zu den ihnen genehmigten Zeiten aufzuhalten.
  • Das Schuleigentum muss mit Sorgfalt behandelt werden.
  • Pünktliche und durchgehende Teilnahme am planmäßigen Unterricht ist verpflichtend. Bei Abwesenheit aufgrund einer Erkrankung muss eine gültige ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Bei Abwesenheit an mehr als fünf aufeinander folgenden Schultagen wird die Einschreibung in der Schule widerrufen, ebenso bei weniger als 80 % Teilnahme am Unterricht. In diesem Fall werden die Gasteltern, die Erziehungsberechtigten im Heimatland und die Einwanderungsbehörde von der Schule informiert, und der/die SchülerIn muss mit dem Verlust des Studentenvisums und der umgehenden Ausreise rechnen.
  • Dauerndes Tragen einer korrekten Schuluniform in der Schule ist verpflichtend.
  • Der Konsum von Alkohol und Drogen innerhalb und außerhalb der Schule ist verboten. An der Schule gilt Rauchverbot.
  • Andere Menschen sind respektvoll und höflich zu behandeln.
  • Unabhängiges Reisen, Übernachtungen außerhalb des Hauses der Gastfamilie u.ä. sind nur mit Erlaubnis der Schule und unter Aufsicht eines Erwachsenen über 21 Jahre gestattet.
  • Die SchülerInnen müssen mit den Lehrenden kooperieren.


Schulische Leistungen:

  • Befriedigende Resultate in allen Fächern sind zur Fortsetzung der Ausbildung zu erbringen. Mangelnden Leistungen werden der Einwanderungsbehörde gemeldet.
  • Jede(r) SchülerIn muss die Verantwortung für den eigenen Lernerfolg übernehmen und lernen, die Hausaufgaben erledigen, sich auf den Unterricht vorbereiten und die entsprechenden Lernunterlagen zur Schule mitbringen.

 
Gastfamilie:

  • Der oder die SchülerIn lebt während des Studienaufenthalts bei einer für ihn oder sie ausgewählten Gastfamilie. Die von der Gastfamilie aufgestellten Regeln sowie die mit ihr getroffenen Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Die SchülerInnen müssen sorgfältig mit dem Eigentum der Familie umgehen, sich ihr gegenüber respektvoll und höflich verhalten und aktiv an den familiäre Aktivitäten teilnehmen.
  • Es ist verboten, pornografische Webseiten von den Computern der Familie aus zu besuchen oder pornografisches Material herunterzuladen.
  • Ein Wechsel der Gastfamilie ist, bis auf Ausnahmefälle, erst nach einem Aufenthalt von vier Wochen möglich.


Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Gesonderte Maßnahmen oder Bestimmungen für den/die betroffene(n) SchülerIn, Ausschluss vom Unterricht, bis hin zu einer sofortigen Beendigung des Programms. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren.